HIER die aktuellen Lageberichte zu Corona
Nochmaliger dringlicher Appell an ALLE
Hundehalter
Aufgrund von vermehrten Bürgerhinweisen in dieser und letzter Woche an uns
als Ortsbeirat
Appellieren wir nochmals eindringlich an die Vernunft aller Hundehalter, ihrer
Pflicht nachzukommen,
Gehwege, Rasenflächen und Straßen nicht mit Hundekot verunreinigen zu lassen und
diesen
aufzuheben und zu Hause zu entsorgen!!!
Damit vermeiden Sie eine Anzeige beim Ordnungsamt zur Verhängung einer
Ordnungsstrafe!
Der Ortsbeirat
„Die Corona-
Hilfehotline des Familienzentrums der Gemeinde Wiesenburg/Mark ist ab sofort
telefonisch unter 0152/07526814, gern auch über WhatsApp oder per Mail unter
familienzentrum@wiesenburgmark.de
erreichbar.
Hier werden
Hilfeanfragen zusammengeführt und koordiniert.
In der Regel ist
die Hotline Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Bei telefonischer
Nichterreichbarkeit kann gerne eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen
werden, Anfragen werden so schnell wie möglich beantwortet.
Im Zeitraum ab März
2020 meldeten sich viele freiwillige Helfer. Diese werden in den kommenden Tagen
kontaktiert, um Nachzufragen, ob weiterhin eine Unterstützung bei möglichen
Hilfebedarfen geleistet werden kann. Diese umfassten in der Vergangenheit
überwiegend Hilfe beim Einkauf für unsere Senioren und Bürgern in Quarantäne,
sowie psychosozialer Unterstützung in Form von Gesprächen.“
Sonnenaufgang nach
eisiger Nacht mit minus 9 Grad

Trotz aller
Widrigkeiten - hier ein paar Winterimpressionen

Dringender Appell des Ortsbeirats an alle Tierhalter in Reetz:
Eigentlich ist es beschämend, immer wieder an Sie als Tierhalter zu appellieren,
Ihrer Verantwortung für einen sauberen Ort und Ihren Pflichten laut der
"Ordnungsbehördlichen Verordnung...der Gemeinde
Wiesenburg/Mark, " hier § 12 zur Tierhaltung nachzukommen, der lautet:
1) Tiere sind so zu halten, dass Personen nicht gefährdet, erschreckt, belästigt
oder sonst unzumutbar beeinträchtigt werden.
2) Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tiere
die Straßen und Anlagen und deren Zubehör nicht verschmutzen.
Eingetretene Verschmutzungen sind unverzüglich vom Tierhalter zu beseitigen.
... Was ist daran denn so schwer, sich Papier und Tüten einzustecken, sich zu
bücken, wenn ein Malheur passiert ist und das
dann zu Hause zu entsorgen?
... Wenn Hundehalter dabei gesehen werden oder bekannt sind, wird das
Ordnungsamt informiert zur Verhängung einer
Ordnungsstrafe.
3) Der § 12 Abs. 1 - 3 gilt auch für diejenigen, dem die Aufsicht
über ein Tier übertragen worden ist.
Neue Bäume auf dem
Friedhof

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